AGB

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Reisebedingungen für Pauschalreisen

der Pusula Tur GmbH

Stand: 01.09.2026

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und der

Pusula Tur GmbH
Carl-Reuther-Straße 1
Gebäude 372, Nr. 21
68305 Mannheim
Deutschland

nachfolgend „Pusula Tur“ genannt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages.

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Grundlage der Buchung

Grundlage des Angebots von Pusula Tur und der Buchung des Kunden sind die jeweilige Reiseausschreibung sowie die ergänzenden Informationen von Pusula Tur für die betreffende Reise, soweit diese dem Kunden bei Abgabe seiner Buchungserklärung vorliegen.

Die vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis einschließlich zusätzlicher Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl und Rücktrittspauschalen werden Bestandteil des Pauschalreisevertrages, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Buchung für Mitreisende

Der buchende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Mitreisenden nur dann wie für seine eigenen Verpflichtungen, wenn er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Buchungen per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder persönlich

Mit seiner Buchung bietet der Kunde Pusula Tur den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung von Pusula Tur beim Kunden zustande.

1.4 Online-Buchungen

Bei Buchungen über die Internetseite von Pusula Tur wird dem Kunden der Buchungsablauf erläutert.

Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Buchung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde gegenüber Pusula Tur ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages ab.

Die Betätigung der Schaltfläche führt noch nicht automatisch zum Abschluss des Pauschalreisevertrages.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Kunden die Reisebestätigung von Pusula Tur auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zugeht.

Hierdurch bleibt Pusula Tur insbesondere die Möglichkeit, vor Vertragsannahme die tatsächliche Verfügbarkeit von Beförderungs-, Flug-, Hotel- und sonstigen Reiseleistungen zu prüfen.

1.5 Abweichende Reisebestätigung

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot von Pusula Tur vor.

Pusula Tur wird den Kunden auf die Änderungen hinweisen und die erforderlichen vorvertraglichen Informationen zur Verfügung stellen.

Der Vertrag kommt auf Grundlage des geänderten Angebots zustande, wenn der Kunde dieses ausdrücklich oder durch Zahlung annimmt.


2. Vertragliche Leistungen

2.1

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, der Buchungsgrundlage und der Reisebestätigung.

2.2

Angaben in Prospekten, auf der Internetseite, in sozialen Medien oder sonstigen Veröffentlichungen sind nur insoweit verbindlich, als sie Bestandteil der konkreten Reiseausschreibung oder Reisebestätigung geworden sind.

2.3

Nicht ausdrücklich als Bestandteil der Pauschalreise ausgewiesene Leistungen sind nicht im Reisepreis enthalten.


3. Bezahlung

3.1 Insolvenzabsicherung

Pusula Tur darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur verlangen oder annehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere eine wirksame Insolvenzabsicherung besteht und dem Reisenden die erforderlichen Informationen bzw. der Sicherungsschein ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

Kundengeldabsicherer:
[wird nach Abschluss der Insolvenzabsicherung ergänzt]

Das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel: Vorauszahlungen dürfen bei Pauschalreisen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Insolvenzabsicherung angenommen werden.

3.2 Anzahlung

Nach Vertragsabschluss wird – soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 3.1 erfüllt sind – eine Anzahlung in Höhe von

20 % des Reisepreises

zur Zahlung fällig.

3.3 Restzahlung

Der restliche Reisepreis wird

14 Tage vor Reisebeginn

zur Zahlung fällig, sofern die Voraussetzungen zur Entgegennahme von Kundengeldern erfüllt sind und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann.

3.4 Kurzfristige Buchungen

Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss fällig.

3.5 Zahlungsverzug

Leistet der Kunde fällige Zahlungen trotz ordnungsgemäßer Fälligkeit und Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, obwohl Pusula Tur zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, kann Pusula Tur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall können Rücktrittskosten nach Ziffer 6 entstehen.


4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

4.1

Pusula Tur kann vor Reisebeginn Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, von Pusula Tur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und lediglich unerheblich sind.

Der Gesamtcharakter der gebuchten Reise darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

4.2

Pusula Tur informiert den Kunden über eine entsprechende Änderung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.

4.3 Erhebliche Änderungen

Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651f und 651g BGB.

Dem Kunden stehen insbesondere die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Annahme der Änderung, zum Rücktritt oder gegebenenfalls zur Annahme einer angebotenen Ersatzreise zu.


5. Preisänderungen

Pusula Tur behält sich Preisänderungen nach Vertragsschluss ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang vor.

Eine Preiserhöhung kann insbesondere aufgrund einer nach Vertragsschluss eingetretenen Änderung

erfolgen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Preiserhöhung ist nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zulässig.

Behält sich Pusula Tur eine Preiserhöhung vor, steht dem Reisenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch ein Anspruch auf Preissenkung zu, wenn sich die entsprechenden Kosten reduzieren.

Übersteigt eine zulässige Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, gelten die besonderen gesetzlichen Rechte des Reisenden.

Die 20-Tage- und 8-%-Grenzen entsprechen dem geltenden Pauschalreiserecht.


6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Pusula Tur.

Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

Pusula Tur kann anstelle der konkret berechneten Entschädigung folgende angemessene Entschädigungspauschalen verlangen:

6.1 Busreisen

Bei Pauschalreisen, bei denen die Beförderung überwiegend mit dem Bus erfolgt:

Zeitpunkt des Rücktritts Entschädigung
bis 45 Tage vor Reisebeginn 15 %
44 bis 30 Tage 30 %
29 bis 15 Tage 50 %
14 bis 7 Tage 75 %
6 bis 2 Tage 90 %
ab 1 Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt 100 %

6.2 Flugreisen / Flugpauschalreisen

Aufgrund der regelmäßig frühzeitig anfallenden und teilweise nicht oder nur eingeschränkt erstattungsfähigen Kosten für Flugtickets, Flugkontingente und weitere Leistungsträger gelten für Pauschalreisen mit Flugbeförderung folgende gesonderte Pauschalen:

Zeitpunkt des Rücktritts Entschädigung
bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 %
59 bis 45 Tage 40 %
44 bis 30 Tage 50 %
29 bis 15 Tage 70 %
14 bis 7 Tage 85 %
6 bis 2 Tage 95 %
ab 1 Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt 100 %

Wichtiger Vorbehalt: Diese von mir vorgeschlagene Flugstaffel sollte vor endgültiger Verwendung anhand Ihrer typischen tatsächlichen Stornokosten – insbesondere Flugticket-, Hotel- und Leistungsträgerbedingungen – plausibilisiert werden. §651h BGB verlangt, dass Pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums bis Reisebeginn sowie erwarteter ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen festgelegt werden.

6.3 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Pusula Tur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Entschädigungsanspruch entstanden ist als die verlangte Pauschale.

6.4 Konkrete Entschädigung

Pusula Tur bleibt es vorbehalten, anstelle der Pauschale eine konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, soweit diese gesetzlich zulässig ist.

In diesem Fall wird Pusula Tur die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen nachvollziehbar begründen.

6.5 Außergewöhnliche Umstände

Das gesetzliche Recht des Reisenden, bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen unter den Voraussetzungen des § 651h Abs. 3 BGB ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.


7. Umbuchungen

Ein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Umbuchung nach Vertragsabschluss besteht nicht.

Pusula Tur kann Umbuchungswünsche nach Verfügbarkeit ermöglichen.

Entstehen Pusula Tur durch die Umbuchung nachweisbare zusätzliche Kosten von Fluggesellschaften, Hotels oder anderen Leistungsträgern, können diese dem Kunden berechnet werden.

Gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.


8. Übertragung des Reisevertrages auf eine andere Person

Der Reisende kann nach Maßgabe des § 651e BGB erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Pauschalreisevertrages eintritt.

Eine Erklärung, die Pusula Tur spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zugeht, ist in jedem Fall rechtzeitig.

Pusula Tur kann der Übertragung widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Für tatsächlich entstehende und angemessene Mehrkosten der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson nach den gesetzlichen Vorschriften.

Pusula Tur wird die entstandenen Mehrkosten auf Verlangen nachweisen.

Diese 7-Tage-Regel sowie die Beschränkung auf tatsächlich entstandene, angemessene Mehrkosten ergeben sich unmittelbar aus §651e BGB.


9. Mindestteilnehmerzahl

9.1

Pusula Tur kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die entsprechende Rücktrittsfrist in der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. Reisebestätigung angegeben wurden.

9.2

Die Mindestteilnehmerzahl wird daher für jede Reise individuell festgelegt.

9.3

Die Rücktrittserklärung muss dem Kunden spätestens innerhalb der für die jeweilige Reise angegebenen Frist zugehen.

Dabei dürfen die gesetzlichen Höchstfristen nicht überschritten werden:

Diese Staffel ist unmittelbar in §651h Abs. 4 BGB vorgesehen.

9.4

Tritt Pusula Tur aus diesem Grund zurück, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet.


10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf anteilige Erstattung.

Pusula Tur wird sich jedoch bei den betreffenden Leistungsträgern um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.


11. Pflichten des Reisenden / Reisemängel

Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich Pusula Tur oder der ihm mitgeteilten Kontaktstelle anzuzeigen und – soweit erforderlich – Abhilfe zu verlangen.

Pusula Tur ist Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen, soweit nicht eine sofortige Abhilfe erforderlich ist oder Pusula Tur die Abhilfe verweigert.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden nach §§ 651i ff. BGB bleiben unberührt.


12. Gepäck bei Flugreisen

Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck im Zusammenhang mit Flugreisen wird dem Reisenden dringend empfohlen, den Schaden unverzüglich am Flughafen bei der zuständigen Fluggesellschaft mittels einer Schadensanzeige (P.I.R. – Property Irregularity Report) anzuzeigen.

Zusätzlich sollte Pusula Tur unverzüglich über den Vorfall informiert werden.

Die gesetzlichen und internationalen luftverkehrsrechtlichen Fristen und Bestimmungen bleiben unberührt.


13. Haftung

13.1

Die vertragliche Haftung von Pusula Tur für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt sein.

Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach internationalen Übereinkommen oder dem Luftverkehrsrecht, bleiben unberührt.

13.2 Fremdleistungen

Pusula Tur haftet nicht als Reiseveranstalter für Leistungen, die ausdrücklich und eindeutig lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Pauschalreise sind.

Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die Leistung und der betreffende Vertragspartner entsprechend eindeutig ausgewiesen werden.

Eine Haftung von Pusula Tur aufgrund eigener Beratungs-, Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten bleibt unberührt.


14. Fluggesellschaften

Pusula Tur informiert den Kunden entsprechend den geltenden Vorschriften über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft.

Steht diese bei Buchung noch nicht fest, wird die voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft angegeben.

Sobald Pusula Tur Kenntnis von der endgültigen Fluggesellschaft erhält, wird der Kunde entsprechend informiert.

Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.


15. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Pusula Tur informiert den Reisenden vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie relevante gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes.

Der Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die für seine persönliche Situation erforderlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und während der Reise mitzuführen sowie Zoll-, Einreise-, Devisen- und sonstige behördliche Vorschriften einzuhalten.

Dies gilt nicht, soweit Pusula Tur seine gesetzlichen Informationspflichten nicht, unzureichend oder fehlerhaft erfüllt hat.

Pass-/Visa- und Gesundheitsinformationen gehören ausdrücklich zu den gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen.


16. Reiseunterlagen

Pusula Tur stellt dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die erforderlichen Reiseunterlagen und Informationen zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere Buchungsbelege, Tickets, Voucher, Abfahrtsinformationen, Flugzeiten und sonstige für die Durchführung der Reise erforderliche Unterlagen gehören.

Diese Pflicht ist auch in Art. 250 §7 EGBGB ausdrücklich vorgesehen.


17. Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der Pauschalreise sind gegenüber Pusula Tur geltend zu machen.

Wurde die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht, können entsprechende Erklärungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch gegenüber dem Reisevermittler abgegeben werden.

Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


18. Verbraucherstreitbeilegung

Pusula Tur GmbH nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu – soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht – nicht bereit.


19. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Pusula Tur findet deutsches Recht Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, dem nicht entgegenstehen.


20. Reiseveranstalter

Pusula Tur GmbH
Carl-Reuther-Straße 1
Gebäude 372, Nr. 21
68305 Mannheim
Deutschland

Geschäftsführer: Mahmut Gedik
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregister: HRB 758263
USt-IdNr.: DE461376309

Telefon: +49 (0) 157 31363008
E-Mail: bilgi@pusulatur.de

Kundengeldabsicherer / Insolvenzabsicherung:
[wird ergänzt]

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten

der Pusula Tur GmbH

Stand: 01.09.2026

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden und der

Pusula Tur GmbH
Carl-Reuther-Straße 1
Gebäude 372, Nr. 21
68305 Mannheim
Deutschland

– nachfolgend „Pusula Tur“ genannt –

zustande kommenden Vertrages über die Erbringung von Tagesfahrten.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis € 500 pro Person nicht übersteigt.

Für Pauschalreisen, Mehrtagesreisen mit Übernachtung sowie sonstige Reisen, auf welche die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge Anwendung finden, gelten die gesonderten Reisebedingungen für Pauschalreisen der Pusula Tur GmbH.


1. Stellung von Pusula Tur und anwendbare Rechtsvorschriften

1.1

Pusula Tur erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.

1.2

Auf das Vertragsverhältnis finden zunächst die individuell getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

1.3

Soweit zwingende gesetzliche, europäische oder internationale Vorschriften nichts anderes bestimmen, findet deutsches Recht Anwendung.


2. Vertragsschluss

2.1 Grundlage der Buchung

Grundlage des Angebots von Pusula Tur sind die jeweilige Beschreibung der Tagesfahrt sowie die dem Kunden bei Buchung zur Verfügung gestellten ergänzenden Informationen.

2.2 Buchungen über Telefon, WhatsApp, E-Mail oder persönlich

Mit seiner Buchung gibt der Kunde gegenüber Pusula Tur ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von Pusula Tur beim Kunden zustande.

2.3 Online-Buchungen

Bei Buchungen über die Internetseite von Pusula Tur wird dem Kunden der Buchungsablauf entsprechend dargestellt.

Der Kunde hat vor Abgabe seiner Buchung die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde gegenüber Pusula Tur ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.

Die Betätigung der Schaltfläche führt noch nicht automatisch zum Vertragsschluss.

Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung von Pusula Tur beim Kunden zustande.

Damit kann Pusula Tur insbesondere vor Annahme der Buchung die tatsächliche Verfügbarkeit der Plätze und Leistungen überprüfen.

2.4 Abweichende Buchungsbestätigung

Weicht die Buchungsbestätigung wesentlich von der Buchung des Kunden ab, stellt sie ein neues Angebot von Pusula Tur dar.

Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde dieses ausdrücklich oder durch Zahlung annimmt.

2.5 Mitreisende

Der buchende Kunde haftet für Verpflichtungen anderer von ihm angemeldeter Teilnehmer nur dann wie für seine eigenen Verpflichtungen, wenn er dies ausdrücklich und gesondert übernommen hat.


3. Leistungen

3.1

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung der Tagesfahrt und der Buchungsbestätigung.

3.2

Angaben auf der Internetseite, in sozialen Medien, Prospekten oder Werbeanzeigen werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie Bestandteil der konkreten Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung sind.

3.3

Leistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Tagesfahrt ausgewiesen sind, sind grundsätzlich nicht im Fahrpreis enthalten.

Hierzu können insbesondere Eintrittsgelder, Mahlzeiten, zusätzliche Ausflüge oder sonstige vor Ort angebotene Leistungen gehören.


4. Bezahlung

4.1 Anzahlung

Nach Zustandekommen des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von

50 % des Gesamtpreises

zur Zahlung fällig.

4.2 Restzahlung

Die verbleibenden

50 % des Gesamtpreises

sind spätestens 7 Tage vor Beginn der Tagesfahrt zu zahlen.

4.3 Kurzfristige Buchungen

Bei Buchungen, die weniger als 7 Tage vor Beginn der Tagesfahrt erfolgen, wird der gesamte Preis unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

4.4 Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung auf das von Pusula Tur angegebene Geschäftskonto.

Die entsprechenden Zahlungsinformationen werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung mitgeteilt.

4.5 Zahlungsverzug

Leistet der Kunde eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, obwohl Pusula Tur zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist und dem Kunden kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, kann Pusula Tur nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

Hierdurch können Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 entstehen.


5. Änderungen von Leistungen, Fahrtzeiten und Reiseablauf

5.1

Pusula Tur behält sich Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss vor, soweit diese aufgrund nachträglich eintretender Umstände notwendig werden, von Pusula Tur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, für den Kunden zumutbar sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Tagesfahrt nicht wesentlich verändern.

5.2

Dies kann insbesondere Änderungen von

betreffen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen.

5.3

Pusula Tur wird den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich informieren, soweit dies möglich und erforderlich ist.

5.4

Gesetzliche Rechte des Kunden im Falle erheblicher Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen bleiben unberührt.


6. Abfahrtsorte und Abfahrtszeiten

6.1

Die verbindlichen Abfahrtsorte und Abfahrtszeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. den von Pusula Tur vor Reisebeginn übermittelten Reiseinformationen.

6.2

Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig am angegebenen Abfahrtsort einzufinden.

Pusula Tur empfiehlt, mindestens 15 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort zu sein.

6.3

Versäumt ein Kunde die Abfahrt aus Gründen, die Pusula Tur nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug auf den Kunden wartet oder zurückkehrt.

6.4

Etwaige Kosten für eine selbst organisierte Nachreise zum nächsten Zustiegsort oder Reiseziel trägt der Kunde selbst.

6.5

Dasselbe gilt für die Rückfahrt. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Reiseleitung bzw. dem Fahrpersonal mitgeteilten Treffpunkte und Abfahrtszeiten einzuhalten.


7. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Tagesfahrt vom Vertrag zurücktreten.

Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Pusula Tur.

Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erklären.

Pusula Tur kann bei einem Rücktritt folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

Zeitpunkt des Rücktritts Stornokosten
bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20 %
29 bis 22 Tage 25 %
21 bis 15 Tage 30 %
14 bis 7 Tage 40 %
6 bis 4 Tage 60 %
3 bis 2 Tage 75 %
1 Tag vor Fahrtbeginn 100 %
am Fahrtag / Nichtantritt (No-Show) 100 %

7.1 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Pusula Tur überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale.

Bu koruma özellikle önemli. §309 Nr. 5 BGB uyarınca AGB'deki pauschalierter Schadensersatz düzenlemesinde müşteriye daha düşük veya hiç zarar oluşmadığını ispatlama imkânı açıkça bırakılmalıdır.

7.2 Konkrete Entschädigung

Pusula Tur bleibt es vorbehalten, anstelle der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, soweit Pusula Tur nachweist, dass tatsächlich wesentlich höhere Kosten entstanden sind.

In diesem Fall wird Pusula Tur die verlangte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und nachvollziehbar begründen.

Müller'in 2026 Tagesfahrten AGB'sinde de bu mekanizma benzer şekilde kullanılıyor: daha yüksek gerçek zarar talep edilirse şirket bunu somut olarak hesaplamak ve ispatlamak zorunda.


8. Umbuchungen und Ersatzteilnehmer

8.1

Ein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Änderung des Fahrttermins, des Abfahrtsortes oder anderer Buchungsbestandteile nach Vertragsschluss besteht nicht.

Pusula Tur kann entsprechende Umbuchungswünsche nach Verfügbarkeit ermöglichen.

8.2

Kann der gebuchte Kunde nicht an der Tagesfahrt teilnehmen, kann Pusula Tur auf Wunsch des Kunden und soweit organisatorisch möglich einer Übertragung des Platzes auf eine andere Person zustimmen.

8.3

Hierdurch tatsächlich entstehende zusätzliche Kosten können dem Kunden in angemessener Höhe berechnet werden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen der Tagesfahrt aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf anteilige Erstattung.

Soweit Pusula Tur bei einem Leistungsträger tatsächlich eine Erstattung oder Kostenersparnis erzielt, wird diese unter Berücksichtigung tatsächlich entstandener Aufwendungen an den Kunden weitergegeben.


10. Mindestteilnehmerzahl

10.1

Pusula Tur kann eine Tagesfahrt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl absagen, sofern

in der konkreten Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung angegeben wurden.

Wir übernehmen damit bewusst Müllers flexibles Modell: Die Teilnehmerzahl steht nicht pauschal in der AGB, sondern wird für die jeweilige Fahrt festgelegt.

10.2

Pusula Tur wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt aufgrund des Nichterreichens der angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

10.3

Im Falle einer Absage durch Pusula Tur werden die vom Kunden auf den Preis der Tagesfahrt geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


11. Rücktritt/Kündigung durch Pusula Tur aus wichtigem Grund

Pusula Tur kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn ein Kunde trotz Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört, die Sicherheit anderer Teilnehmer oder des Fahrpersonals gefährdet oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Pusula Tur unzumutbar ist.

Eine Abmahnung ist entbehrlich, soweit sie gesetzlich nicht erforderlich oder eine sofortige Beendigung aufgrund der besonderen Umstände gerechtfertigt ist.


12. Verhalten während der Reise

12.1

Den sachlich begründeten Anweisungen des Fahrpersonals und der von Pusula Tur eingesetzten Reiseleitung ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Tagesfahrt dienen.

12.2

Der Kunde ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Reisende, das Fahrpersonal, die Reiseleitung und Leistungsträger nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.

12.3

Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweiligen Sicherheits- und Beförderungsvorschriften bleiben unberührt.


13. Gepäck und persönliche Gegenstände

13.1

Der Kunde ist grundsätzlich selbst für seine persönlichen Gegenstände und sein Reisegepäck verantwortlich.

13.2

Wertgegenstände, Bargeld, Reisedokumente, elektronische Geräte und vergleichbare Gegenstände sollten vom Kunden persönlich beaufsichtigt und nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden.

13.3

Gesetzliche Haftungsansprüche gegen Pusula Tur bleiben unberührt.


14. Fremdleistungen

Leistungen, die Pusula Tur lediglich vermittelt und die in der Ausschreibung bzw. Buchungsbestätigung eindeutig als Leistung eines anderen Vertragspartners gekennzeichnet sind, werden nicht von Pusula Tur als eigene Leistung erbracht.

Dies kann beispielsweise bestimmte Eintrittskarten, Veranstaltungen oder zusätzliche Aktivitäten betreffen.

Pusula Tur haftet jedoch weiterhin für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Beratungs-, Informations- und Organisationspflichten.


15. Haftung

15.1

Pusula Tur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Pusula Tur, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine AGB darf diese Haftung insbesondere für Körper-/Gesundheitsschäden durch Fahrlässigkeit sowie sonstige Schäden durch grobes Verschulden nicht ausschließen oder beschränken.

15.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pusula Tur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

15.3

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

15.4

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


16. Reiseversicherung

Reiseversicherungen sind nur Bestandteil der gebuchten Leistung, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung angegeben wurde.

Pusula Tur empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittskostenversicherung.


17. Gruppenbuchungen

17.1

Bei Buchungen für mehrere Personen kann eine Person als Ansprechpartner bzw. Gruppenverantwortlicher benannt werden.

17.2

Der Gruppenverantwortliche ist ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für andere Teilnehmer abzugeben oder entgegenzunehmen.

17.3

Organisiert ein Gruppenverantwortlicher unabhängig von Pusula Tur zusätzliche Leistungen, Anreisen, Veranstaltungen oder Aktivitäten, werden diese nicht allein dadurch Bestandteil des Vertrages mit Pusula Tur.

17.4

Für Leistungen und Vereinbarungen, die ein Gruppenverantwortlicher eigenständig und ohne Beauftragung durch Pusula Tur organisiert, haftet Pusula Tur nicht.

Müller regelt diesen Bereich erheblich ausführlicher und trennt insbesondere eigenständig vom Gruppenverantwortlichen organisierte An-/Abreisen und Veranstaltungen von den eigenen Leistungen. Für normale Pusula-Buchungen halte ich die kürzere Fassung oben für verständlicher.


18. Beschwerden und Leistungsstörungen

Der Kunde wird gebeten, auftretende Leistungsstörungen unverzüglich der Reiseleitung, dem Fahrpersonal oder Pusula Tur mitzuteilen, damit – soweit möglich – Abhilfe geschaffen werden kann.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.


19. Verbraucherstreitbeilegung

Pusula Tur GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu – soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht – nicht bereit.


20. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Pusula Tur und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, dem nicht entgegenstehen.


21. Vertragspartner

Pusula Tur GmbH
Carl-Reuther-Straße 1
Gebäude 372, Nr. 21
68305 Mannheim
Deutschland

Geschäftsführer: Mahmut Gedik
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregister: HRB 758263
USt-IdNr.: DE461376309

Telefon: +49 (0) 157 31363008
E-Mail: bilgi@pusulatur.de

Stand: 01.09.2026

+4915731363008